im Verein für Socialpolitik
Satzung des Vereins für Socialpolitik, § 12:
"Für die Durchführung besonderer Arbeiten oder die dauernde Pflege besonderer wissenschaftlicher Gebiete kann der Erweiterte Vorstand Ausschüsse bilden. Diese wählen ihren Vorsitzenden jeweils für zwei Jahre. Eine einmalige anschließende Wiederwahl ist zulässig. ...
Die Ausschüsse haben das Recht der Kooptation und können im Einvernehmen mit dem Engeren Vorstand auch Persönlichkeiten zur Mitarbeit als Gäste heranziehen, die nicht Mitglieder der Gesellschaft sind."
Im Jahre 1971 wurde ein Ausschuss für Unternehmenstheorie und -politik gegründet. Er widmet sich der Forschung und der Diskussion von Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Unternehmenstheorie und -politik.
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